Allgemeine Geschäftsbedingungen

der i-chron Fahrschulsoftware UG (haftungsbeschränkt)

Stand: 20. August 2019

Präambel

Allgemeine Hinweise

Die i-chron Fahrschulsoftware UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch die Geschäftsführer Denis Peljuchno, Rheinsberger Straße 76/77, 10115 Berlin (nachfolgend I-CHRON) betreibt unter www.fahrstundenplaner.de/login einen Online-Fahrstundenplaner mit dem Ziel, Fahrschulen die internetbasierte Planung und Verwaltung von Fahrstunden-Terminen zu ermöglichen. Dem Vertragsverhältnis zwischen I-CHRON und seinen Vertragspartnern (nachfolgend Fahrschulen) liegen folgende Bestimmungen zugrunde:

§1 I-CHRON Leistungen

(1) Online-Fahrstundenplaner

(b.a) I-CHRON stellt der Fahrschule eine Software-as-a-Service-Lösung zur Planung und Verwaltung von Fahrstunden-Terminen (Online-Fahrstundenplaner) zur Verfügung, die ausschließlich unter Verwendung einer Internetverbindung genutzt werden kann.

(b) Der Online-Fahrstundenplaner bietet den Fahrschulen insbesondere nachfolgende Servicekomponenten:

- Drei Benutzertypen (Fahrschul-Büro, Fahrlehrer und Fahrschüler) mit jeweils unterschiedlichen Rechten zur Einsicht und Bearbeitung von Fahrstunden-Terminen.

- Das Speichern, Bearbeiten und Löschen von Fahrstunden-Terminen.

- Die Anlage und Verwaltung von Nutzerprofilen (Fahrschülern) durch das Fahrschul-Büro oder die Fahrlehrer.

- Das Buchen und Stornieren von Fahrstunden-Terminen durch den Fahrschüler innerhalb vordefinierter Zeiträume.

- Das Anlegen von Fahrstunden-Terminen unter Angabe des Fahrschülers, Fahrzeuges, Standortes und Fahrlehrers durch das Fahrschul-Büro oder die Fahrlehrer.

- Den Versand von Benachrichtungs-Mails an Fahrschüler durch das Fahrschul-Büro oder die Fahrlehrer, z.B. zur Bestätigung von gebuchten Fahrstunden-Terminen mit Anfangs- und Endzeit, Dauer und Pausenzeiten.

(2) Nutzungsrechte

(a) Der Fahrschule werden die zur vertragsgemäßen Nutzung des Online-Fahrstundenplaners notwendigen Nutzungs- und Zugriffsrechte im vereinbarten Umfang für die Dauer der Vertragslaufzeit eingeräumt. Die eingeräumten Nutzungs- und Zugriffsrechte sind nicht ausschließlich und nicht auf Dritte übertragbar.

(b) Soweit der Fahrschule nicht ausdrücklich Nutzungs- und Zugriffsrechte eingeräumt werden, verbleibt jegliches geistige Eigentum, insbesondere urheberrechtliche Nutzungs- und Bearbeitungsrechte bei I-CHRON bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.

(3) Verfügbarkeit

(a) Der Online-Fahrstundenplaner steht an sieben Tagen die Woche jeweils 24 Stunden zur Verfügung (Betriebszeit). Die durchschnittliche Verfügbarkeit während der Betriebszeit beträgt dabei mindestens 98 % im Monatsmittel. Während der übrigen Zeit (Wartungszeit) kann der Online-Fahrstundenplaner dennoch, ggf. mit Unterbrechungen und Einschränkungen verfügbar sein. Innerhalb der Wartungszeiten besteht kein Anspruch auf Nutzung des Online- Fahrstundenplaners.

(b) Falls in den Betriebszeiten Wartungsarbeiten erforderlich werden und der Online- Fahrstundenplaner deshalb nicht zur Verfügung steht, wird I-CHRON den Fahrschulen hierüber nach Möglichkeit rechtzeitig informieren.

(4) Support-Service

I-CHRON gewährleistet einen technischen Support unter info@fahrstundenplaner.de.

(5) Personenbezogene Daten

Die Fahrschule willigt in die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten ein, soweit dies für die Durchführung des Vertrages eforderlich ist. Die Fahrschule ist damit einverstanden, dass personenbezogene Daten von I-CHRON gespeichert, übermittelt, gelöscht und gesperrt werden, soweit dies unter Abwägung der berechtigten Belange der Fahrschule und des Zwecks des Vertrags notwendig ist.

§2 Pflichten der Fahrschule

(1) Registrierung & Account

(a) Der Vertrag über die Nutzung des Online-Fahrstundenplaners kommt mit der Registrierung der Fahrschule in der I-CHRON Eingabemaske und einer Registrierungsbestätigung durch I-CHRON zustande. Im Anschluss an die Registrierung richtet I-CHRON einen Account für das Fahrschul-Büro ein.

(b) Bei der Registrierung hat die Fahrschule korrekte und aktuelle Daten anzugeben. Änderungen zu den gemachten Angaben sind I-CHRON unverzüglich mitzuteilen. Kommt die Fahrschule dieser Verpflichtung nicht nach, hat sie sämtliche für sie hieraus entstehenden Nachteileselbst zu tragen.

(2) Systemvoraussetzungen

Die Fahrschule ist für die Schaffung der in ihrem Verantwortungsbereich zur vertragsgemäßen Nutzung des Online-Fahrstundenplaners notwendigen Systemvoraussetzungen selbst verantwortlich, insbesondere dafür, geeignete Hardware (PC oder Mobiltelefone) wie auch Software (Betriebssystem und Webbrowser) vorzuhalten, die dem Stand der Technik entspricht, und eine angemessene Internetverbindung bereitzustellen.

(3) Meldung von Fehlern / Mängeln

(a) Die Fahrschule ist verpflichtet, ihr bekannt werdende Fehler des Online-Fahrstundenplaners unverzüglich anzuzeigen und an der Behebung derartiger Fehler im Rahmen des Erforderlichen und Zumutbaren mitzuwirken. Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Fehlern muss die Fahrschule die von I-CHRON erteilten Hinweise befolgen. Eventuelle Fehler oder Störungsfälle muss die Fahrschule nach Kräften präzisieren.

(b) Soweit I-CHRON durch die nicht vertragsgemäße Erbringung der Mitwirkungspflichten an der Erbringung des Online-Fahrstundenplaners gehindert ist, ist I-CHRON für sich daraus ergebende Leistungsmängel nicht verantwortlich.

(4) Weitere Pflichten der Fahrschule

Die Fahrschule wird diejenigen Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Sie wird insbesondere

(a) die ihr zugeordneten Nutzer- / Zugangsdaten geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Die Fahrschule wird I-CHRON unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Nutzer- / Zugangsdaten und/oder Kennwörter nichtberechtigten Personen bekannt geworden sein könnten.Sämtlicheautorisierte und nichtautorisierte Zugriffe und Handlungen, die mit den Nutzerkennungen derFahrschule durchgeführt werden, gelten als solche der Fahrschule;

(b) die erforderlichen Systemvoraussetzungen schaffen und erhalten;

(c) keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen oder in Programme, die von I-CHRON betrieben werden eingreifen oder eingreifen lassen oder in Datennetze von I-CHRON unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern;

(d) die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit bei der Nutzung des Online-Fahrstundenplaners personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift.

§3 Änderungen des Online-Fahrstundenplaners

(1) Updates & Upgrades

I-CHRON ist ständig um die Verbesserung des Online-Fahrstundenplaners bemüht. I-CHRON stellt der Fahrschule daher während der Vertragslaufzeit Updates und Upgrades nach eigenem Ermessen zur Verfügung. Die Spezifikationen des Online-Fahrstundenplaners können sich daher im Laufe der Vertragslaufzeit geringfügig ändern. Es können insbesondere neue Servicekomponenten hinzukommen sowie vorhandene Servicekomponenten eingestellt werden. Wird Drittsoftware, die ggf. Gegenstand des Online-Fahrstundenplaners ist, vom Markt genommen oder I-CHRON die weitere Nutzung unmöglich, wird I-CHRON der Fahrschule, soweit dies I-CHRON möglich und zumutbar ist, eine technisch und wirtschaftlich im Wesentlichen gleichwertige Drittsoftware zur Verfügung stellen.

(2) Änderungsmitteilung

I-CHRON wird die Fahrschule über Änderungen des Online-Fahrstundenplaners möglichst zeitnah und möglichst vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen, sofern diese Änderungen nach dem Ermessen von I-CHRON nicht unerhebliche Auswirkungen auf den Online- Fahrstundenplaner haben können.

(3) Widerspruchsrecht

Die Fahrschule wird derartige Änderungen des Online-Fahrstundenplaners akzeptieren und übernehmen, es sei denn, dies ist ihr unzumutbar. In letzterem Fall kann die Fahrschule den Änderungen innerhalb von dreißig Tagen ab Zugang der Mitteilung hierüber schriftlich widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch und setzt die Fahrschule die Nutzung des Online-Fahrstundenplaners nach Ablauf der Widerspruchsfrist fort, gelten die Änderungen als wirksam vereinbart.

(4) Individuelle Anpassungen

Der Online-Fahrstundenplaner kann nach den Vorstellungen und Anforderungen der Fahrschule gegen gesonderte Vergütung angepasst werden, insbesondere können spezielle Funktionalitäten ergänzt werden. Auf Anfrage wird I-CHRON der Fahrschule ein gesondertes Angebot unterbreiten.

§4 Nutzungsentgelt

(1) Testphase

(a) Die Nutzung des Online-Fahrstundenplaners ist für die Fahrschule im Rahmen der Testphase kostenlos. Die Testphase beginnt mit der erstmaligen erfolgreichen Registrierung und endet automatisch nach Ablauf von 30 Kalendertagen. Die Testphase kann nur einmalig in Anspruch genommen werden.

(b) Mit dem Ende der Testphase endet das Vertragsverhältnis zwischen den Vertragsparteien. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsparteien vor oder unmittelbar im Anschluss an die Beendigung der Testphase ausdrücklich die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses vereinbaren.

(2) Kostenpflichtige Nutzung

(a) Vereinbaren die Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses über die Testphase hinaus, ist die Nutzung des Online-Fahrstundenplaners für die Fahrschule nach den jeweils geltenden Konditionen, welche auf der Webseite www.fahrstundenplaner.de/preise eingesehen werden können, kostenpflichtig.

(b) I-CHRON stellt der Fahrschule das Nutzungsentgelt monatlich in Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist ausschließlich im Wege des Lastschriftverfahrens zahlbar und mit Ablauf des angegebenen Zahlungszieles zur Zahlung fällig.

(c) Falls neue Funktionen eingeführt werden, welche zum urpsrünglichen Datum des Vertragsabschlusses noch nicht vorhanden waren, kann für die Nutzung oder Freischaltung dieser Funktionen, nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden, ein zusätzlicher Preis in Rechnung gestellt werden.

(3) Aufrechnung & Zurückbehaltungsrecht

Das Recht der Fahrschule auf Zurückbehaltung und Aufrechnung wird ausgeschlossen, außer die Ansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden.

§5 Außendarstellung

Die Fahrschule erhält für die Dauer des Vertrages das Recht, mit der Nutzung des Online- Fahrstundenplaners zu werben. Die Fahrschule ist nicht befugt, hierfür Logos, Bilder, Texte, Marken oder andere Kennzeichen von I-CHRON und seiner Partner zu nutzen, es sei denn, die Verwendung wird zuvor schriftlich genehmigt. Offizielle und zwischen der Fahrschule und I-CHRON abgestimmte Werbemittel sind von diesem Verbot ausgenommen.

§6 Geheimhaltungspflichten

(1) Umfang der Geheimhaltungspflicht

Die Vertragsparteien werden die ihnen gegenseitig bekannt werdenden geschäftlichen Verhältnisse, Betriebsgeheimnisse und sonstigen Informationen über die jeweils andere Partei Vertraulichkeit wahren. Dies gilt auch für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag und der Vertragsabwicklung entstandenen oder entstehenden Unterlagen. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

(2) Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht

Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die veröffentlicht oder auf andere Weise allgemein bekannt werden, von Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung übermittelt werden, bereits bei Informationserteilung bekannt sind, oder von einer Partei unabhängig - also ohne Benutzung der vertraulichen Informationen von I-CHRON - entwickelt werden.

§7 Haftung

(1) Haftungsausschluss

(a) Die Ansprüche der Fahrschule auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach vorliegendem Paragraphen.

(b) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von I-CHRON beruhen, haftet I-CHRON unbeschränkt. Im Rahmen der übrigen Haftungsansprüche haftet I-CHRON unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(c) Für leichte Fahrlässigkeit haftet I-CHRON nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung summenmäßig beschränkt auf die während der Vertragsdauer in jedem Fall zu zahlenden Nutzungsentgelte sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen einer Software-as-a-Service-Lösung typischerweise gerechnet werden muss.

(d) Während der Testphase (§ 4 Abs. 1) ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(e) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

(f) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von I-CHRON.

(g) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(2) Haftung für die Inhalte der Fahrschule

I-CHRON haftet nicht für die von der Fahrschule in den Online-Fahrstundenplaner eingestellten Inhalte. Mögliche wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche, datenrechtliche oder sonstige Rechtsverstöße liegen in der alleinigen Verantwortung der Fahrschule. Die Fahrschule hält I-CHRON von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

§8 Datensicherung

I-CHRON führt täglich eine Datensicherung hinsichtlich der von der Fahrschule dauerhaft eingestellten Inhalte durch. Für darüber hinausgehende Datensicherungen ist die Fahrschule selbst verantwortlich.

§9 Kündigung

(1) Ordentliche Kündigung

Das Vertragsverhältnis kann zum Ende eines jedes Kalendermonats mit einer Frist von 14 Tagen von jeder Vertragspartei ordentlich gekündigt werden.

(2) Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere aber nicht ausschließlich, wenn die Fahrschule:

- die Erfüllung des Vertrages in unberechtigter Weise ernsthaft und endgültig verweigert;

- für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines überwiegenden Teils des Rechnungsbetrages in Verzug gerät und die Höhe des Betrages für sich betrachtet nicht unerheblich ist;

- für einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten mit der Bezahlung in Höhe eines Betrages, der dem Nutzungsentgelt für zwei Monate entspricht, in Verzug gerät.

(3) Formerfordernis

Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Entscheidend für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung bei I-CHRON.

§10 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen können durch Angebot von I-CHRON und Annahme durch die Fahrschule vereinbart werden. Das Angebot erfolgt mittels einer Änderungsmitteilung. Schweigt die Fahrschule auf das Angebot oder widerspricht sie nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, stellt dies die Annahme des Angebots dar, sofern I-CHRON die Fahrschule in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat. Widerspricht die Fahrschule innerhalb der Frist, setzt sich der Vertrag auf Grundlage der bis dahin geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen fort.

§11 Rechtsnachfolge

I-CHRON ist berechtigt, die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen. I-CHRON wird die Übertragung der Fahrschule schriftlich zur Kenntnis bringen.

§12 Schlussbestimmungen

(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fahrschule finden keine Anwendung, auch wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

(2) Höhere Gewalt

Leistungsverzögerungen, Nichterfüllung oder Unterbrechungen von Leistungen aufgrund höherer Gewalt und entsprechenden Ereignissen, die den Online-Fahrstundenplaner wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw. - hat I-CHRON auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten, und zwar auch dann nicht, wenn sie bei Erfüllungsgehilfen von I-CHRON eintreten. Sie berechtigen I-CHRON, den Online-Fahrstundenplaner um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit auszusetzen. Gleiches gilt entsprechend bei der Verletzung von Mitwirkungspflichten durch die Fahrschule.

(3) Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch eine Aufhebung oder Änderung dieser Schriftformklausel bedarf der schriftlichen Form.

(4) Rechtswahl

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.

(5) Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz von I-CHRON, sofern die Fahrschule Unternehmer ist.

(6) Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz von I-CHRON, sofern die Fahrschule Unternehmer ist.

(7) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder seiner Nachträge unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden vielmehr zusammenwirken, um an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine rechtlich zulässige und wirksame oder eine durchführbare Bestimmung zu setzen, welche geeignet ist, den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung beabsichtigten Erfolg zu erreichen. Bis dahin gilt eine solche als vereinbart. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.

i-chron Fahrschulsoftware UG (haftungsbeschränkt)

vertreten durch die Geschäftsführer Denis Peljuchno

Rheinsberger Straße 76/77

10115 Berlin

Tel.: 030 60 984 618

Mail: info@fahrstundenplaner.de